Montag, 30. November 2009
Holzhacken für die Schule...
... hieß es vor 70 Jahren in Altenburg. Die Fingerles bei der Arbeit.
Bildertanz-Foto: Sammlung Gerhard Fingerle
Sonntag, 29. November 2009
Die Geschichte Altenburgs in aller Kürze...
Vor 30 Jahren zusammengestellt von Roland Rilling aus der Rheinstraße. Die Chronik zeigt, dass Altenburg an seinem Ziel, 2000 Einwohner zu haben, immer noch rund 200 Bürger entfernt ist. Aber vielleicht hat sich ja auch das Ziel inzwischen geändert. Möglicherweise erfahren wir diese Woche darüber mehr.
Bildertanz-Quelle: Roland Rilling
1936: Noch einmal der Zeppelin...
... wie ihn Friedrich Fingerle fotografiert hat.
Heute fahren im Sommer - zum Schrecken mancher Hunde - nur noch Heißluftballons über Altenburg hinweg. Übrigens: Es heißt deswegen "fahren", weil die Ballonfahrer der Meinung sind, dass alles, was leichter ist als Luft, "fährt". Demnach können Sie das nächste Mal, wenn Sie in eine Radarfalle geraten, sagen, Sie seien mit Ihrem Auto nicht zu schnell gefahren, sondern "geflogen". Denn nach der Logik der Ballfahrer muss ja alles, was schwerer ist als Luft, "fliegen". Und das ist nunmal bei Autos der Fall.
Bildertanz-Quelle: Sammlung Gerhard Fingerle
Samstag, 28. November 2009
Wenn dann wo in Altenburg ist dieses Fingerle-Foto entstanden...
... fragt sich der AGHV, Ihr Altenburger Geschichts- und Heimtverein in Gründung. Und wenn das jemand weiß, dann wird er sich auch ganz schnell melden - wie auch bei den anderen Fotos, die wir hier heute hier zeigen.
Das hier ist doch sicherlich eingangs Erlenbachstraße. Wenn ja, wie hieß sie denn früher?
Auch dieses Foto freut sich über seine genau Identifizierung (inklusive Spitznamen, wenn möglich)
Bildertanz-Quelle: Sammlung Helmut Thumm
Freitag, 27. November 2009
Film "Gogo & Geiger" - am 11.12.2009 beim AGHV
Bleiben wir diesmal auf unserem Holz sitzen?
Dies fragen sich die Förster, nachdem die Preise in diesem Jahr gefallen sind. Das interessierte die Jungens - wie auf diesem Bild aus den dreißiger Jahren - früher ebenso wenig wie heute. Für sie ist das ganz einfach ein Planwagen aus dem Wilden Westen. Sie sitzen vorne auf dem Bock und fahren den Abenteuern entgegen, die dort am schönsten sind, wo sie auch entstehen: im Kopf.
Bildertanz-Foto: Sammlung Gerhard Fingerle
Donnerstag, 26. November 2009
1955: Altenburg, wie es war, bevor es wurde...
Guten Morgen, Altenburg!
Mittwoch, 25. November 2009
Am Mittwoch, 2.12. tagt der Bezirksgemeinderat...
... und verhandelt die Einführung eines elektronischen Personenstandsregisters und Bildung eines Gesamtstandesamtsbezirk.
... und befasst sich mit der Beschlussfassung über die Bürgerfragestunde
... und berät über den Antrag der Bürgerliste auf Erlass einer Geschäftsordnung Altenburg
... und stellt sich der Bürgerfragestunde
Natürlich gibt es vorab Mitteilungen und abschließend den Punkt Anfragen und Anträge.
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Die Geschichte des Küfers von Altenburg...
Dienstag, 24. November 2009
Satzungsentwurf des AGHV
Satzungsentwurf des kommissarischen Vorstands
Altenburger Geschichts- und Heimatverein
§ 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
1. Der Verein führte den Namen „Altenburger Geschichts- und Heimatverein". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz „e.V." führen.
2. Der Verein hat seinen Sitz in 72768 Reutlingen-Altenburg
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins
1. Der „Altenburger Geschichts- und Heimatverein“ verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
2. Zweck des Vereins ist die Bewahrung des historischen Erbes von Altenburg und die Förderung von Kunst und Kultur.
3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, begünstigt werden.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins kann jede volljährige natürliche Person und jede juristische Person werden.
2. Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag. Will er dem Antrag nicht stattgeben, entscheidet hierüber die nächste ordentliche Mitgliederversammlung.
3. Die Mitgliedschaft wird mit Zahlung des Mitgliedsbeitrags wirksam.
4. Auf Vorschlag des Vorstands kann die Mitgliederversammlung verdienstvolle Förderer des Altenburger Geschichts- und Heimatvereins als Ehrenmitglieder auf Lebenszeit aufnehmen.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
2. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Der Austritt kann nur mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres erklärt werden.
3. Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es
a. schuldhaft das Ansehen oder die Interessen des Vereins in schwerwiegender Weise geschädigt oder die ihm nach der Satzung obliegenden Pflichten wiederholt verletzt hat oder
b. mehr als drei Monate mit der Zahlung seiner Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist und trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung des Ausschlusses die rückständigen Beiträge nicht eingezahlt hat.
4. Dem Mitglied ist Gelegenheit zu geben, in der Mitgliederversammlung zu den Gründen des Ausschlusses Stellung zu nehmen. Diese sind ihm mindestens zwei Wochen vorher mitzuteilen.
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Jedes Mitglied hat das Recht, bei der Unterstützung des Vereins aktiv mitzuwirken und an gemeinsamen Veranstaltungen teilzunehmen. Jedes Mitglied hat gleiches Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.
2. Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Interessen des Altenburger Geschichts- und Heimatvereins zu fördern, insbesondere regelmäßig seine Mitgliedsbeiträge zu leisten und, soweit es in seinen Kräften steht, den Vereinszweck durch seine Mitarbeit zu unterstützen.
§ 6 Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge
1. Jedes Mitglied hat einen jährlich im Januar fällig werdenden Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
2. Die Höhe der Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Dabei ist die Offenheit des Vereins für die Allgemeinheit angemessen zu berücksichtigen.
3. Ehrenmitglieder sind von der Aufnahmegebühr und den Mitgliedsbeiträgen befreit.
§ 7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§ 8 Vorstand
1. Dem Vorstand des Vereins obliegen die Vertretung des Vereins nach § 26 BGB und die Führung seiner Geschäfte. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
a. die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlungen einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung,
b. die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung,
c. die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Anfertigung des Jahresberichts,
d. die Aufnahme neuer Mitglieder.
2. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer/Pressereferenten, dem Schatzmeister und zwei Beiräten.
3. Der Vorsitzende vertritt den Verein allein. Im Übrigen vertreten den Verein zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
4. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren einzeln gewählt. Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eines Mitglieds durch die Mitgliederversammlung sind zulässig. Ein Mitglied bleibt nach Ablauf der regulären Amtszeit bis zur Wahl seines Nachfolgers im Amt. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so sind die verbleibenden Mitglieder berechtigt, ein Mitglied des Vereins bis zur Wahl des Nachfolgers durch die Mitgliederversammlung in den Vorstand zu wählen.
Wahlen können in offener Abstimmung erfolgen, sofern kein Mitglied die geheime Wahl fordert.
5. Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter, schriftlich einberufen. Eine Einberufungsfrist von zwei Wochen soll eingehalten werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung die seines Stellvertreters.
6. Die Beschlüsse des Vorstandes sind zu protokollieren. Das Protokoll ist vom Protokollführer sowie vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter oder einem anderen Mitglied des Vorstandes zu unterschreiben.
§ 9 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten:
a. Änderungen der Satzung,
b. die Auflösung des Vereins,
c. die Aufnahme neuer Vereinsmitglieder in den Fällen des § 3 Nr. 2 Satz 3, die Ernennung von Ehrenmitgliedern sowie den Ausschluss von Mitgliedern aus dem Verein,
d. die Wahl und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands,
e. die Entgegennahme des Jahresberichts und die Entlastung des Vorstands,
f. die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge.
2. Mindestens einmal im Jahr, möglichst im ersten Quartal, ist vom Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich per Brief oder durch Bekanntgabe im Amtsblatt unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung.
3. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. Jedes Vereinsmitglied kann bis spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Über Anträge zur Tagesordnung, die vom Vorstand nicht aufgenommen wurden oder die erstmals in der Mitgliederversammlung gestellt werden, entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder; dies gilt nicht für Anträge, die eine Änderung der Satzung, die Auflösung des Vereins oder Änderungen der Mitgliedsbeiträge zum Gegenstand haben.
4. Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt. Soweit die Umstände dies zulassen, ist eine Ladungsfrist von zwei Wochen einzuhalten und die Tagesordnung mit der Einladung bekannt zu geben.
5. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter und bei dessen Verhinderung von einem durch die Mitgliederversammlung zu wählenden Versammlungsleiter geleitet.
6. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel aller Vereinsmitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist der Vorstand berechtigt, unmittelbar im Anschluss an die ordentliche Mitgliederversammlung eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.
7. Die Mitgliederversammlung beschließt in offener Abstimmung mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Kann bei Wahlen kein Kandidat die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder auf sich vereinen, ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat; bei Stimmengleichheit mehrerer Kandidaten ist eine Stichwahl durchzuführen. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Beschlüsse über eine Änderung der Satzung bedürfen der Mehrheit von drei Vierteln, der Beschluss über die Auflösung des Vereins der Zustimmung von neun Zehnteln der anwesenden Mitglieder.
8. Über den Ablauf der Mitgliederversammlung und die gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll zu fertigen.
9. Dieses ist vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter zu unterschreiben.
§ 10 Auflösung des Vereins, Beendigung aus anderen Gründen, Wegfallsteuerbegünstigter Zwecke
1. Im Falle der Auflösung des Vereins sind der Vorsitzende des Vorstands und sein Stellvertreter gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren, falls die Mitgliederversammlung keine anderen Personen beruft.
2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Reutlingen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.
Idylle statt Ortsdurchfahrt...
... und unser Vorschlag: Rückführung der Donaustraße auf Einbahnstraßenbreite...
Ist nicht ernstgemeint, kann nur Realität werden, wenn wir endlich das Beamen ala Raumschiff Enterprise beherrschen und wir nicht mehr auf Autos angewiesen sind. Vielleicht sieht es Ende des Jahrhunderts wieder so aus wie noch vor fünfzig Jahren.
Bildertanz-Quelle: Sammlung Ingrid Walz
Montag, 23. November 2009
1930: Bei einem CVJM-Turnfest in Tübingen fotografierte...
1982: Bald zieht wieder der Posaunenchor durchs Dorf...
Sonntag, 22. November 2009
Samstag, 21. November 2009
Teil I: Frau Geiger und der Gogo
Allein Einstieg ist schwer. Der Gogo gehört übrigens Hans Rist.
Bildertanz-Film: RV
Ein Bild von der Mitgliederversammlung des AGHV...
Einladung zur Mitgliederversammlung
am Freitag, 11.12.2009
um 20:00 Uhr
in das
Sportheim in Altenburg
Eingeladen sind alle Mitglieder und Interessenten an einer Mitgliedschaft
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den kommissarischen Vorsitzenden
2. Mini-Bildertanz mit Filmen und Fotos aus Altenburg
3. Aufnahme neuer Mitglieder
4. Aussprache über den Satzungsentwurf und Verabschiedung der Vereinssatzung
5. Wahl des Vereinsvorstandes
· 1. Vorsitzende(r)
· 2. Vorsitzende(r)
· Schriftführer(in)
· Schatzmeister(in)
· 2 Beisitzer(innen)
6. Anmeldung des Vereins (zum e.V.) und weiteres Vorgehen
7. Festsetzung der Mitgliederbeiträge für das kommende Geschäftsjahr
8. Verschiedenes
Wir freuen uns auf Ihre rege Teilnahme.
Wer zu dieser MV zuhause abgeholt werden möchte, kann sich gerne unter Tel. 600139 rechtzeitig vorher melden (ggf. auf AB sprechen). Wir rechnen mit einer Dauer von max. 2 Stunden.
Jürgen Reich (kommissarischer 1. Vorsitzender)
Rolf Nedele (kommissarischer 2. Vorsitzender)
Vorläufige Geschäftsstelle:
Ungerhalde 1
72768 Reutlingen (Altenburg)
Tel.: 07121 / 600139
Fax: 07121 / 600164
Mail: agv09@aol.com
Bitte vormerken: 11. Dezember, Mitgliederversammlung des AGHV...
Mehr erfahren Sie noch heute. Hier.
Vor genau 5 Jahren ...
Freitag, 20. November 2009
Heute war die Verabschiedung von Frau Geiger...
Donnerstag, 19. November 2009
Weitere Bilder vom Bau des Kraftwerks...
Mittwoch, 18. November 2009
Kanaltenburg: Der Bau des Neckarkanals zwischen Altenburg und K'furt
Echte Kostbarkeiten für die Altenburger sind diese Bilder, die uns Otto Künstle aus Pfrondorf zur Verfügung stellte. Es zeigt Bauarbeiten aus den 30er Jahren, als der Neckarkanal errichtet wurde. Wir hatten diese Bilder schon mal veröffentlicht, aber dann vom Netz genommen, weil sie zu einem Nachlass gehörten, über den mehrere Leute verfügen. Eine kurze Rückfrage ergab, dass wir selbstverständlich diese Bilder publizieren dürfen. Sie sind natürlich auch eine Bereicherung für den Altenburger Geschichts- und Heimatverein. DANKE
Bildertanz-Quelle: Otto Künstle (Pfrondorf)
Dienstag, 17. November 2009
1936: Hochwasser in Altenburg
2003: Die "Oldtimer" gaben sich die Ähre...
Montag, 16. November 2009
"Kultureller Ortskern werden"
In der Kochschule...
... Reutlingen, heißt es im Begleittext zu diesem Foto aus dem Album von Lore Nonnenmacher (geb. Kaufmann). Und sie schreibt auch die Namen der Damen dazu: Edelgard Maier, Ruth Kimmerle, Gerda Schneider, Lore Kaufmann. Was sie allerdings da gerade kochen, wird nicht erzählt.
Bildertanz-Quelle: Album Lore Nonnenmacher (geb. Kaufmann, Altenburg)
Sonntag, 15. November 2009
Eishockey auf dem Baggersee am Neckar: Hierüber gibt es sogar einen Film...
.. erzählte uns der Altenburger Richard Gehr. Der Zimmermann hat seit 1966 gefilmt. Jetzt hat er sich bereit erklärt, den Altenburger Geschichts- und Heimatverein mit seinem Material zu unterstützen. Darunter ist aich ein Film von der letzten Fahrt der Straßenbahn. Nicht nur die Altenburger würden sich darüber freuen.
Bildertanz-Foto: Sammlung Ingrid Walz
Samstag, 14. November 2009
Familienfest des OGV Altenburg
Zügig wurde am Anfang des gestrigen Familientages des OGV eine notwendige Satzungsänderung einstimmig vor vollem Haus angenommen. Es waren immerhin 40 stimmberechtigte Mitglieder anwesend. Im anschließenden gemütlichen Teil gab es neben einem köstlichen kalten Buffet einen Bildertanz. Mehr sicher demnächst auf der Homepage des OV (http://www.kov-reutlingen.de/vereine/altenburg.html)
Bildertanz-Fotos: Jürgen Reich
Das sind auch Bilder, die den TSV Altenburg interessieren...
Freitag, 13. November 2009
Der Altenburger Geschichts- und Heimatverein...
Zur Beratung des Satzungsentwurfs trifft sich der kommissarische Vorstand am 20. November 2009 um 20:00 Uhr erneut im Sportheim. Dann soll die endgültige Satzung so bald wie möglich von einer Mitgliederversammlung verabschiedet, ein endgültiger Vorstand gewählt und der Verein eingetragen werden. Die eigentliche Vereinsarbeit soll dann möglichst bald im neuen Jahr beginnen.
Die Blogger-Freunde aus Rommelsbach waren auch da. Sie werden einen Arbeitskreis Geschichte gründen.
Mehr demnächst hier.
50er Jahre: Konfirmandenausflug...
1952: Ausflug nach Zwiefalten...
... das wäre doch auch eine Idee für den Altenburger Geschichts- und Heimatverein, der sich heute abend im Sportheim gründen wird. (Beginn: 20.00 Uhr) Immerhin können die Altenburger von sich behaupten, dass das Kloster, das jetzt auf der Alb steht, hier am Neckar residieren müsste - mitsamt dem Barock-Ensemble. Leider hat irgendeiner behauptet, dass das Wasser in Altenburg nicht den Ansprüchen genüge. So wurde stattdessen Zwiefalten auserkoren.
Kurzum: Der eigentliche Ortskern von Altenburg ist auf der Alb in Zwiefalten. Im Prinzip sind diese beiden Orte das A bis Z des Kreises Reutlingen.
Bei dem Foto fragt man sich allerdings, ob die Kinder die gesamte Reise von A nach Z auf dem Fahrrad absolviert haben oder sie doch die (Zahnrad-)Bahn nahmen? Wir werden es erfahren...
Bildertanz-Foto: Sammlung Ingrid Walz
Guten Morgen, Altenburg!
Heute ist Freitag, der Dreizehnte, Zweitausendelf. Heute bekommt Altenburg einen Geschichts-und Heimatverein. Egal, wieviele Altenburger heute abend ins Sportheim kommen, für eine Gründung braucht's nur zwei Personen, damit er eingetragen wird, sieben. Beides werden wir deoch heute abend schaffen. Die Satzung ist fertig. Die ersten Ideen bereits geboren.
Bildertanz-Foto: Ingrid Walz
Donnerstag, 12. November 2009
1955: Zwei Altenburger in Großengstingen...
... und der junge Mann links ist Rainer Walz, wer ist neben ihm? Die Altenburger wissen es bestimmt...
Auch dieses Bild sollte für den TSV Altenburg interessant sein. Wäre schön, wenn wir von dieser Seite auch Resonanz bekämen, damit wir mit unseren Fotos zum Gelingen des Festes in 2010 mithelfen können. Email an: Bildertanz@aol.com
Bildertanz-Quelle: Sammlung Ingrid Walz