Zwei wichtige Themen (Vorsorgevollmacht und
Patientenverfügung), die man gerne
verdrängt, wurden bei unserem letzten Mittwochstreffen vorgestellt und 55
Bürgerinnen und Bürger haben sich hierzu im evangelischen Gemeindesaal getroffen.
Nach Kaffee und den wie immer wunderbaren,
selbstgemachten Kuchen begrüßte Sylvia
Klein von der „Altenburger Begegnung 50 Plus“ die Anwesenden und Rechtsanwalt
Helmut Eckert, der anschließend die beiden Themen ausführlich und für alle
verständlich vorstellte. Anhand von Beispielen erklärte er, dass, sofern man
seinen Willen für eine geregelte
Krankenversorgung planen möchte, dies rechtzeitig durch eine
Patientenverfügung festgelegt werden sollte. Je genauer hier die eigenen
Wünsche festgehalten werden, umso besser kann der behandelnde Arzt, sofern ein
solcher Notfall eintreten sollte, die Wünsche des Patienten entsprechend berücksichtigen.
Bei der Erstellung einer Patientenverfügung
sollte man sich z.B. mit folgenden Fragen beschäftigen:
- Wer
sucht für mich einen Platz in einem Senioren oder Pflegeheim?
-
Wer kündigt meine Wohnung oder meinen
Telefonanschluss?
- Wie werde ich ärztlich versorgt?
-
Wer entscheidet bei Operationen und
medizinischen Maßnahmen?
- Wer kümmert sich um meine persönlichen
Wünsche und Bedürfnisse?
Auch bei einer Vorsorgevollmacht empfiehlt es
sich, in der Vollmacht genau zu bezeichnen, wozu der Bevollmächtigte im
Einzelnen ermächtigt werden soll. Es ist Grundsätzlich möglich, die Vollmacht auch
nur auf bestimmte Aufgabengebiete zu beschränken.
Bei der Erstellung einer Vorsorgvollmacht
sollte man sich z.B. mit diesen Fragen beschäftigen:
-
Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer
angewiesen bin?
- Wer handelt und entscheidet für mich?
- Wird dann mein Wille auch beachtet werden?
-
Wer erledigt meine Bankgeschäfte?
- Wer kümmert sich um meine Behörden und
Versicherungsangelegenheiten?
-
Wer organisiert für mich nötige
ambulante Hilfen?
Wie Rechtsanwalt Eckert ausführte, ist es
besser, Einzelpersonen - nicht mehrere Kinder gemeinsam - als Betreuer bzw.
Bevollmächtigten einzusetzen, laut seinen Erfahrungen gibt es bei mehreren
Betreuern gleichzeitig oft Unstimmigkeiten, sodass letztendlich doch ein gesetzlicher
Betreuer eingesetzt werden muss.
Anschließend beantwortete der Experte noch
viele Fragen der interessierten Zuhörer und gab fachkundige Auskunft und
Anregungen zur Erstellung einer nach eigenem Willen erstellten Vorsorgevollmacht
und Patientenverfügung. Trotz Allem gibt es keine „hundertprozentige“
vertragliche Festlegung, und für die Einsetzung eines Betreuers ist volles
Vertrauen in diese Person Voraussetzung.
Sylvia Klein dankte Helmut Eckert für seine
ausführlichen und hilfreichen Beispiele zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht
und Patientenverfügung und übergab ihm ein kleines Geschenk als Dank für seinen
ehrenamtlichen Einsatz bei der „Altenburger Begegnung 50 Plus“.
Viele Gedanken zu den wichtigen Themen wurden
anschließend noch an den Tischen ausgetauscht. Es war für alle ein
interessanter, informationsreicher Nachmittag.
Informationen zum Betreuungsrecht, zur Patientenverfügung
und Vorsorgevollmacht (Formulare und Vorlagen) finden Sie im Internet unter
diesem Link http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesellschaft/Patientenverfuegung/patientenverfuegung_node.html
Wichtiger
Hinweis:
Bei den „Mittwochstreffen“ und
Veranstaltungen der „Altenburger Begegnung 50 Plus“ sind auch Bürgerinnen und
Bürger aus Altenburg und Umgebung, die unter 50 Jahre alt sind, sowie Eltern mit
ihren Kindern, herzlich willkommen.
Die
nächsten Termine der „Altenburger Begegnung 50 Plus“
Jeden Dienstag ab 14.30 Uhr Spaziergang ca.
1-1,5 Stunden, Treffpunkt Rathaus Altenburg. Bei schlechtem Wetter fällt der
Termin aus.
16. April nächstes „Mittwochstreffen“
Wir
wünschen Ihnen alles Gute, und bleiben Sie gesund.
Ihr Team „Altenburger Begegnung 50 Plus“
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