Dienstag, 9. April 2019

Donnerstag ist Tag der Entscheidung: Kein MAHDEN II in Altenburg?

Ein Kommentar von Raimund Vollmer
Nach fast vier Jahren scheint sich das, was der Bezirksgemeinderat von Altenburg damals erkannt und entsprechend beschlossen hat, zu bewahrheiten: Die Aufnahme von Mahden II in den Flächennutzungsplan macht 
- vorne (in Altenburg) und 
- hinten (in Kirchentellinsfurt) 
einfach keinen Sinn. 
So hieß es schon am Rande der Inauguration von OB Thomas Keck am vergangenen Freitag in der Stadthalle, dass dieses Gebiet keine Mehrheit im Kirchentellinsfurter Parlament finden werde. Damit sei dieses Projekt tot. Der GEA berichtet heute ebenfalls darüber. 
Der 13. Mai 2015 hat vor diesem Hintergrund schon eine geschichtsträchtige Dimension, weil das harte und einstimmige Nein des Altenburger Bezirksgemeinderates Reutlingens Stadtverwaltung und Stadtrat ziemlich aufgewühlt hat. 
Der Stadtrat setzte sich dann am 15. Dezember 2016 über die Entscheidung des Bezirksgemeinderates hinweg und genehmigte mehrheitlich die Prüfung des Geländes zum Zweck der Aufnahme in einen neuen Flächennutzungsplan. (Unsere Analyse von damals ist HIER)
Der Bezirksgemeinderat würde "Kirchturmspolitik" betreiben, hieß es zum Beispiel bei Regine Vohrer (FDP), die Stadträte seien für das ganze Reutlingen verantwortlich und nicht nur für einen Ortsteil, hieß es auch aus den Reihen der SPD (Helmut Treutlien) und der Freien Wähler (Jürgen U. Fuchs). Den Altenburger Bezirksgemeinderat hat dies besonders geärgert, weil er gerade mit Blick auf die Ansprüche der Gesamtstadt alternative Flächen angeboten hatte. Diese Vorschläge wurden anfangs komplett ignoriert, fanden dann aber doch Eingang in die Beschlussvorlage. (Wir hatten auf diesen Mangel hingewiesen. Dass man anfangs gar nicht darauf einging, förderte nicht unbedingt die Glaubwürdigkeit des Stadtrates. Inzwischen werden diese Vorschläge sogar als Plan B einer näheren Untersuchung unterzogen.) 

(Im Oktober 2016 hatte übrigens der Gemeinderat von Kirchentellinsfurt einer Prüfung zugestimmt. Unser Porträt dazu ist HIER.) 

Wer die Bedeutung des Bezirksgemeinderats in der Vergangenheit anzweifelte, sollte die Altenburger Entscheidung als ein Beispiel dafür nehmen, dass diese Zweifel nicht berechtigt sind. Natürlich gehört Zivilcourage dazu, sich einer Stadtverwaltung und einem Stadtrat (Grüne und Linke waren hier übrigens auf der Altenburger Seite) entgegenzustemmen. Seltsam war dann auch, dass die prüfende Beratungsgesellschaft, die schließlich eingeschaltet wurde, in ihrer Präsentation immer wieder auf einen Prüfungsauftrag durch den Bezirksgemeinderat verwies. Gerade gegen einen solchen Prüfungsauftrag hatte der Bezirksgemeinderat am 13. Mai 2015 gestimmt - allerdings auf der Basis von Argumenten, die es wohl zu widerlegen galt. Genau das aber gelang den Prüfern nicht - oder nur unter Hinzuziehung sehr absurder Konstellationen. So soll(t)en z.B. anliefernde LKWs über die B 27 von Tübingen kommend bis Pliezhausen/Walddorfhäslach fahren, dort wenden, um sich dann der Altenburger Ausfahrt (Mahden) am Industriegebiet zu nähern, ein Umweg von mindestens 15 Kilometern. Auf diese Weise sollte eine Annäherung über die Isarstraße entlang der neuen Ortsmitte vermieden werden. 


Siehe auch HIER

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