Conventsprotokoll Actum d. 10. Mai 1786 Oferdingen): „letzten Sonntag, als(an) hiesiger Kirchweih begaben sich Abends einige der ledigen Gesellen von hier nach Altenburg, um dort bey ihrem ehemaligen Cammeraden Johannes Lieben, des Schulmeisters daselbst respec. Sohns – Nachfolger, ein Glas Wein zu trinken; trafen aber daselbst bereits einige altenburger Gesellen an, und kamen mit disen über der Qualität des Weins in Verdrüßlichkeiten, und vom Wortwechsel zu würklicher Schlägereyen und Thätlichkeiten, wobey sie einander blutig geschlagen. Was nun unter disem vergehen die Profanationen (eine Weltlichkeit) Sabbati belangt, ward solchem vor Convent die abholteste Maaß gegeben, die übrigen Thätlichkeiten aber, vor das nachstehende Gericht zu verweisen.
Die Altenburger, als Klagende sind namenthlich folgende:
Hanß Jerg Schäfer; Johann Jacob Schäfer, beide Schultheißen Söhne; Johann Ruckwied, wovon der Jakob Schäfer die meisten Schläge davongetragen.
Die beklagten Oferdinger sind:
Conrad Hipp; Jakob Mayer; Christian Mayer; Christian Wurst; Johann Jacob Nagel; Christian Walz; Jacob Zimmermann; Johann Jacob Baisch; Mathäuß Knecht.
Decretum:
Nach dem unläugbar und eingestandenen Erfund der Sache ward ihnen zur Strafe wiewohl sie, außer disem Zwist weder betrunken, noch über gesetzte Zeit beysammen gewesen, durch die Bank jedem 5 Schilling oder ¼ Pfund Heller angesetzt, und sie vor fernerer Unthat ernstlich Verwarnet, und von uns unterschrieben: M. Hopf, Pfarrer; Amtmann und Conv. Richter Johann Jacob Nagel; Jacob Nagel; Johann Jacob Weimar“.
Die Altenburger, als Klagende sind namenthlich folgende:
Hanß Jerg Schäfer; Johann Jacob Schäfer, beide Schultheißen Söhne; Johann Ruckwied, wovon der Jakob Schäfer die meisten Schläge davongetragen.
Die beklagten Oferdinger sind:
Conrad Hipp; Jakob Mayer; Christian Mayer; Christian Wurst; Johann Jacob Nagel; Christian Walz; Jacob Zimmermann; Johann Jacob Baisch; Mathäuß Knecht.
Decretum:
Nach dem unläugbar und eingestandenen Erfund der Sache ward ihnen zur Strafe wiewohl sie, außer disem Zwist weder betrunken, noch über gesetzte Zeit beysammen gewesen, durch die Bank jedem 5 Schilling oder ¼ Pfund Heller angesetzt, und sie vor fernerer Unthat ernstlich Verwarnet, und von uns unterschrieben: M. Hopf, Pfarrer; Amtmann und Conv. Richter Johann Jacob Nagel; Jacob Nagel; Johann Jacob Weimar“.
... und wir beklagen uns über die heutige Jugend!
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