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Freitag, 22. April 2011

Ortsfamilienbuch Altenburg





Es ist geschafft !!!

Das Ortsfamilienbuch

Altenburg ist fertig.


Mit über 500 Seiten ist es ein sehr

umfangreiches Werk geworden.


Ohne grosse Mühe lassen sich Altenburger Familien zurückverfolgen z.T. bis in das 16. Jahrhundert, sofern sie in Altenburg geboren wurden, geheiratet haben oder gestorben sind. Aber nicht nur Personen/Familiendaten aus den Kirchenbüchern ab 1638 sind darin verzeichnet, sondern auch Eintragungen aus Inventuren/Teilungen, Konventsprotokollen, Strafsachen, Musterungslisten, Lagerbücher und Steuerlisten u.a. wurden eingearbeitet.

Zur Einleitung gehört auch ein umfangreicher und interessanter ortsgeschichtlicher Teil. Eine umfangreiche Verzeichnisstruktur erschließt das Buch auf verschiedene Arten. Im Anhang finden sich zusätzliche Beiträge z.B. über die Kiesgewinnung im Neckartal, alte Flurnamen, Zelgen und Bezeichnungen im Dorf und eine Zusammenfassung über 200 Jahre aller Personen vor ca. 1610 mit den ersten Erwähnungen in der Steuerliste 1410.


Das Buch wird am 13. Mai im ev. Gemeindehaus vorgestellt und zum Verkauf angeboten. Es kostet 60 Euro.

Mehr als die Hälfte der 100 gedruckten Bücher sind schon bestellt. Wenn Sie sich für ein Exemplar vormerken lassen wollen, rufen Sie direkt beim ev. Pfarramt Tel: 07121-67589 an, oder beim Bezirksamt Altenburg Nr. 17121-670353 an.








Freitag, 24. Dezember 2010

Ortsfamilienbuch Altenburg



Altenburger Kirchenglocken
- eine interessante Geschichte -
letzter Teil

Die Betglocke:
Sie ist die größte Glocke, wiegt 245 kg hat einen Durchmesser von 76,5 cm und ist auf den Ton C ½ HT gestimmt und ist im Glockenstuhl in der Mitte angeordnet. Östlich befindet sich die Taufglocke und westlich die Kreuzglocke. Die Betglocke ist die schönste, mit reichen Verzierungen.

Eingraviert (nicht eingegossen) ist auf einer Seite:

D e i n R e i c h k o m m e
gegenüber unten am Wulst:

A l t e n b u r g 1 9 5 3

oben am Fries ist eingegossen:

19 mich gossen Gebr. Ulrich Kempten i. Allgäu 31

Nach dem Eintrag im Protokollbuch des Kirchengemeinderates wurde sie 1953 gebraucht gekauft von der Gieserei Bachert in Kocherdorf für 1884,85 DM. Sie stammt aus einer katholischen Kirche. Die alten, gegossenen Inschriften wurden entfernt und eine neue Gravur s.oben nach dem Kauf angebracht.

Läuteordnung: Sie läutet bei Tagesanbruch, will zum Morgengebet wecken und täglich an die Auferstehung Christi erinnern. Als Nachtglocke mahnt sie zum Nachtgebet, erinnert an die Todesstunde und an den jüngsten Tag.

In Altenburg läutet sie täglich um 11 Uhr vor der Kreuzglocke und um 19.45 Uhr. Am Samstag um 18 Uhr läutet sie zusammen mit den beiden anderen den Sonntag ein. Am Sonntag besorgt sie das Vorläuten (1 Std. vor Gottesdienst) und das Zusammenläuten zum Gottesdienst mit den beiden anderen Glocken. Bei der Überführung eines Verstorbenen auf den Friedhof läutet sie zusammen mit der Kreuzglocke.

An Weihnachten klingen die Glocken besonders schön ,und Sie wissen auch warum, denn nun kennen Sie auch ihre Geschichte!
Allen Altenburgern wünsche ich eine frohe Weihnachtszeit und alles Gute für das Neue Jahr!

H.T.


Donnerstag, 23. Dezember 2010

Ortsfamilienbuch Altenburg



Altenburger Kirchenglocken
- eine interessante Geschichte -
Teil II


Die Kreuz- und Schiedglocke:

Sie ist die zweitgrößte Glocke und auf der Westseite im Turm angeordnet. Am oberen Rand ist eingegossen:

E h r e s e i G o t t i n d e r Höhe

und auf der Rückseite am unteren Rand:

B o e h r i n g e n 1 9 2 1

Die Glocke weist eine Punzierung auf: Heinrich Kurtz Stuttgart goss mich 1921 . Auch diese Glocke wurde „gebraucht“ am 1.10.1950 von der ev. Kirchengemeinde Böhringen gekauft zum Preis von 813,-- DM, lt. Eintrag im Protokollbuch des KGR Altenburg. Eine zusätzliche Gravur oder Merkmale nach dem Kauf wurde nicht angebracht. Es war ein glücklicher Umstand, daß Jahreszahl und Glockengussfirma identisch ist mit der Taufglocke!

Läuteordnung: Läutet zu all den Tageszeiten, an denen die Gemeinde des Kreuzes Christi gedenken soll: um 9 Uhr zur Stunde der Kreuzigung; um 11 Uhr zur Stunde der einbrechenden Finsternis; um 15 Uhr zu seiner Todesstunde.

In Altenburg hört man sie immer zum Stundenschlag und um 11 Uhr nach der Betglocke. Alle 3 Glocken zusammen ertönen am Samstag um 18 Uhr zum „Sonntag einläuten“ und am Sonntag zum Gottesdienst. Schiedläuten: Bei der Überführung eines Verstorbenen auf den Friedhof gibt sie zusammen mit der Betglocke das letzte Geleit.
















Dienstag, 21. Dezember 2010

Ortsfamilienbuch Altenburg


Altenburger Kirchenglocken
-eine interessante Geschichte-

Bei den Umbauarbeiten 1655-56 finden sich schon Rechnungen von Glocken und Kirchenuhr. In der Beschreibung des OA: Tübingen 1867 ist vermerkt: "Die zwei Glocken auf dem Thurme sind gegossen 1837". Mindestens eine wurde vermutlich im 1. Weltkrieg für Kriegszwecke abgenommen. 1921 wurde von der Glockengießerei Kurtz in Stuttgart eine Glocke gegossen, die Taufglocke. Beim Totengeläute für den am 2.8.1934 verstorbenen Reichspräsidenten Paul von Hindenburg ist eine der beiden Glocken (vermutlich die 1837 gegossene) zersprungen und wurde neu gegossen.

Im Januar 1942 mußte für die "Materialreserve für Kriegszwecke" wieder eine der beiden Glocken abgenommen werden. Bis 1950 stand nur noch die kleine Taufglocke zur Verfügung.


Am 1.10.1950 wurde eine gebrauchte Glocke von der ev. Kirchengemeinde Böhringen gekauft, die Kreuz- oder Schiedglocke. Vorher wurden bei der Renovierung und Instandsetzung (durch Kriegschäden) ein Stahlgerüst für 3 Glocken im Kirchturm eingebaut. Eine 3. Glocke wurde 1953 gebraucht gekauft, die Betglocke.


Zusammen erklingen sie immer Samstags und läuten den Sonntag ein und zum Gottesdienst Sonntags um 10:00 Uhr. Jetzt, im Advent und in der Weihnachtszeit erklingen sie besonders schön und laden zum Kirchgang ein.


Die Glocken werde ich in 2 weiteren Folgen vorstellen. Für die schlechte Qualität der Bilder möchte ich mich entschuldigen. Es war nicht einfach auf dem sehr beengten Kirchturm, teilw. in liegender Position diese Bilder zu machen.



Heute die Taufglocke

Sie ist die kleinste der 3 Glocken und ist an der Ostseite im Glockenstuhl angeordnet. Am oberen Rand ist eingegossen: H e r r h i l f und in der 2. Zeile: 1 9 2 1 gegenüber weist sie dieselbe Punzierung auf, wie die Kreuzglocke: Heinrich Kurtz Stuttgart goss mich 1921. Sehr wahrscheinlich ist sie die einzig noch verbliebene Glocke seit 1921 bis heute auf dem Altenburger Kirchturm.


Läuteordnung: Ertönt während des Taufaktes, um auch die nicht anwesenden Gemeindeglieder an das Gebet für den Täufling zu erinnern. Man hört sie sehr oft, denn sie besorgt den Viertelstundenschlag und hilft am Samstag um 18 Uhr den beiden größeren beim Sonntag-einläuten. Am Sonntag ist sie beim Vorläuten (1/2 Stunde vor dem Gottesdienst) an der Reihe und natürlich beim Zusammenläuten.




Dienstag, 16. November 2010

Ortsfamilienbuch Altenburg



Strafsachen Altenburg 1628 (Stadtarchiv Reutlingen): „Uff Johannis Bapbiste“ (auszugsweise wiedergegeben)


„Georg Kochen Weib ist in der Hungerhalden im Dürrenholtz betretten: und derent wegen zu zwayn malen gerügt worden umb 10 fl..

„Jacob Rüden Magt hat mit schädlichem Graßen in deß Schultheißen Ackher verwüstet – 5 fl.“

„Nicht weniger Hannß Rüßt eines starckhen Umbhauens und Spaltens in der Hungerhalden wegen – 5 fl.“
„Alt Hannß Seyboldten ist, umb willen er sich Gännß in die Korn laufen laßen, zur Straff zue geben ufferlegt worden – 2 fl.“

„Jacob Pfeiffers Weib hat, umb das sie im gemainen Krautländern das vordere Thürlein offen stehen laßen erstatten müßen 2 fl.“

„Uff Michaelis“:
„Des Fuchshansen Dochter und Herdfelders Weib wirdt inn der Hungerhalden im Dürrenholtz gerügth worden – 1 Kreuzer(?)“
„Deß Rüßt Anna, Georgen Weib ingleichen des Holtzes wegen – 5 fl.“

„Uff Martini“:
„So sind auch Jacob Bechtlin, jung Georg Seyboldt, deß Schöckhansen Weib und der ...... ihres Holtzbüren? Auflösens und abschäzens halber .... angezogen worden um 1 Pfund 7 Kreuzer(?)“

„Des Schweizers Weib hat grün Lindlin Holtz abgehauen und damit verwürckht – 10 fl.“

„Hannß Raumayers Roß sindt in Habern schädlich betretten und darumben gerügt wordten an 2 fl.“

„Mit auflesung der Holtzbüren hat Michell beckhen Weib verschuldet – 5 fl.“

„Alt Hannß Seyboldt wie auch alt Martin Thummen Gänß sindt inn Früchten(?) gerügt worden umb 4 fl.“
„Weilen auch der Roßhirth von Oferdingen mit 10 Ochsen uff die ..... gefahren, alß hat mann demselben .... belegt mit 2 fl.“

„Martin Herrenmanns Weib hadt in Mühlboden einen Zaun abgebrochen und selbigen heimbgetragen, auch deßhalb erstatten müßen – 4 fl.“

Da nunmehr die Datenerhebung für das Ortsfamilienbuch abgeschlossen ist, kommt für mich bis zur Fertigstellung des Buches noch viel Arbeit hinzu. Ich werde mich deshalb nur noch vereinzelt mit Beiträgen zum OFB melden und mich ganz auf die Fertigstellung konzentrieren. Aber all diese Ereignisse und noch mehr, können Sie später einmal im OFB nachlesen. Ich bitte um Verständnis.
H.Thumm

Montag, 25. Oktober 2010

Ortsfamilienbuch Altenburg

Erwähnung der Mühle und Weingärten in Altenburg 1609, 1742:

SCHECK, Caspar, evang., geb. um 1575, gest. nach 1628
Aus dem Steuerbuch Altenburg 1609: "Caspar Scheckh; drey viertel vom Gartten 4 Schuh unter der Mühle zwischen Hanß Anckhelin und der Mayer-Hofwies gelegen 3 Pfd. 3 B(atzen)". Besitzt auch ein Viertel Weingarten.
1628 bezahlt er lt. Bürgermeister-Rechnungen Altenburg Zins aus seiner Hofstatt und aus seinem Krautland, auch für gekaufte Früchte und Holz.

Conventsprotokoll 1742: "Den 8. 10br. hat Maria Agnes Mertzin, einem invaliden und abgedankten Soldaten Tochter, welche als neherin (?) Jahr hier aufgehalten, ein unehelich Kind empfangen welches den nahmen Johann Martin empfangen und getaufft, und zum Vatter angibt, Hans Martin Stifel ledigen Standes von Altenburg. Gevatterleuth seynd Johann Georg Krämer von Oferdingen, Hans Michael Deuscher von Altenburg, ledig, und Anna Maria Schäfferin.....(nicht mehr lesbar, Teil der Seite fehlt)".
Aus dem Conventsprotokoll Oferdingen und Altenburg:
„Actum Den 22. May 1742 Marie Agnes Mertzin, neherin, welche im Verdacht stehet der Schwangerschaft und zwar, daß sie von Hanß Martin Stiffel seye geschwängert worden, antwortet auf folgende Fragen:
1.) Ob sie schwanger seye? - ja
2.) von wem? - von Hanß Martin Stiffel.
3.) wie lang sie schwanger seye? - Sie glaub 10 Wochen.
4.) wo sie seye geschwängert worden? - in der Mühle in ihrem Bett.
5.) wie lange der Kerl zu ihr wandle? - in 3 Jahr.
6.) wie offt er unzucht mit ihro getrieben? - 2 Mahl. Das erste mahl in der letzten Charwochen, und das anderer mahl an dem Kirchwey Samstag.
7.) ob er ihro die Ehe versprochen? - Nein. Doch als Si ihm vor 2 Jahren 2 St.(und) gelehnet (geliehen) habe Si gesagt: Ich gib dies nicht umsonst, wann du mirs nicht mehr gibst, so gehe ich zum Pfarrer, und will dich haben. So er geantwortet: es bleibt dabey.
Nun wurde Hanß Martin Stifel befragt:
1.) er seye bey ihro gewesen, und mit ihro zuthun gehabt 6 Wochen vor Ostern.
2.) in der Mühle.
3.) 2 mahl.
4.) habe die Ehe ihro nicht versprochen.
5.) Er woll Si auch nicht heurathen, weilen noch andere bey Ihr gewesen... der Schäferknecht von Rommelspach, und erzählet, wie in der Kirchwey samstags nacht die Maria Agnes ihme gesagt: daß wir Si zu Rommelspach in des Schultheißen Haus.... hätte Si der Schäfer den gantzen tag versucht, wann es Nacht wolle er Si also kriegen, und als Si zu Bett gegangen nur bey der Magd gelegen, in deren Cammer auch der Knecht und Schäfer geschlaffen, habe Si unten her das Hemmdt zugeneht, sich zu weren?, doch habe er? gleich offen gehabt, doch ihro nichts angebracht.
6.) Elisabetha Henirhin? seye in der Char-Woche dabey gewesen, als er zu ihro über das Bett gekommen.
Die Eltern Hanß Martin Stifels:
und zwar die rechte Mutter sagt: wann Si der Sohn woll behalten und heürathen, so wolle Si nichts hindere; der Stiffvater: Er wolle es dem Pfleger überlassen.
H.T.

Sonntag, 17. Oktober 2010

Ortsfamilienbuch Altenburg

Wer kennt diesen Stein?
Er wurde beim Ausgraben eines Hauses vor ca. 40 Jahren in unmittelbarer Nähe der Nikolauskirche gefunden. Der Fundort ist bekannt, auch der Besitzer. Möglicherweise ein Zusammenhang mit der Kirche?
Erkennbar ist eine Inschrift MMD mit einer Blume. Es kann aber keine römische Jahreszahl bedeuten, das wäre 2500. Aber was ist es dann sonst?
Um dies zu ergründen, müßten sich Fachleute der Sache annehmen. Wäre doch eine interessante Aufgabe für den Geschichtsverein!
H.T.

Samstag, 16. Oktober 2010

Ortsfamilienbuch Altenburg

Im Neckar
ertrunken (3)


Johann Martin Kurz *8.10.1781 in Gniebel, Bürger und Bauer in Altenburg, „Ertrank im angeschwollenen Neckar, als er auf dem Heimweg begriffen, mit seinem Wagen durchfahren wollte am Dienstag, 13. August 1850, vormittags 9-10 Uhr. Beerdigt in Altenburg am Dienstag, 20. August nachdem er bei Neckartenzlingen an der Mühle den 19. August gefunden ward“.

HORNUNG, Johann Georg, Küfer (Kübler), (1831-1852) Wirt in Altenburg, "Adlerwirt", evang., g am 16.5.1802 in Kirchentellinsfurt S.d. Johann Michael Hornung Küfer in K'furt u. Anna geb. Walker. s am 3.6.1852 bei Aldingen (Remseck) Ertrunken.
"Ging in der Nacht vom 1-ten auf den 2. Juni, Dienstag auf Mittwoch, gegen den Willen der Seinigen von hier fort, begab sich nach Canstatt, war dort vom 2-3. Juni, wurde polizeilich nach Haus gewiesen, ertränkte sich aber Donnerstag den 3. Juni, und wurde an demselben Tage bei Aldingen, O.A. Ludwigsburg, aus dem Neckar gezogen und sofort den 4ten Juni auf die Anatomie nach Tübingen geführt,was man den 5ten Juni durch einen reisenden Handwerksburschen hier erfährt".

Mayer Richard *7.8.1909 in Altenburg +22.5.1916 in Altenburg nachmittags 5 Uhr: „Beim Baden im Neckar ertrunken. Das Kind geriet an dem sonst üblichen Badplatz in ein Loch und wurde fortgeschwemmt 500 Meter Flußabwärts. Ein Retter war nicht sofort zur Stelle und er konnte deshalb erst zu spät von dem Landsturmmann Georg Mayer, der so eben in Urlaub gekommen war, aus dem Wasser herausgezogen werden".
H.T.

Montag, 4. Oktober 2010

Ortsfamilienbuch Altenburg



Im Neckar ertrunken(2)


Altenburg, Totenbuch 1899:

August Koller, Mechaniker von Rottenburg *19.10.1848 in Neuenstadt a.Kocher „seit dem 18. Januar 1899 in Rottenburg vermißt, am 20. Februar 1899 bei Altenburg aus dem Neckar gezogen, in welchem er – schon länger an Verfolgungswahn leidend – den Tod gesucht hat. Begraben mit oberamtlicher Genehmigung in Altenburg 23. Februar 1899".

Eintrag im Totenbuch Rommelsbach 1651:
"Anno 1651 den 24. May ist Johann Jacob Rüst ein burger daselbsten bey seine 40 Jahr, ein frommer Gottesfürchtiger Erbarer und häußlicher Mann, der guot Zeugnis und Gerücht ghabt von der gantzen gemein, dasselbsten und der in Sonderheitt inniglich wolbedient gewesen, durch einen laidigen traurigen unfall: als nemlich da man den Neckhersteg zuo Altenburg uffgericht, und ettliche bei Undergang des Schiffs in gar höchster lebens gefahr gestanden, einem uß christlicher lieb wollen beyspringen und helfen retten, ellendtlichen umb sein Leben kommen und im Neckher vertrunkhen: Weil nun aber er ein guett leben und Wandel geführtt, auch gethan was einem Gottseligen Christen gezühmt und gebührtt, und sein christlicher beruff erfordert, sagt die Christliche Kirch, er sey seelig im Herrn gestorben und lebe sein seel (iges) L.(eben) in Gottes hand. Folgendt tags auch Ehrlich sein Leichnam zur Erden bestattet wordten. Der Liebe Gott weckhe denselben auch an ienem Tag wider mit allen freuden. Amen."
H.T.

Freitag, 24. September 2010

Im Neckar ertrunken(1)


Totenbuch 1698:
„Den 24. Aug. ist Anna, Hannß Thummen seel. Töchterlein welches den 25. Juny über den angelehneten Steg gangen Willens den Mädern zu morgenessens tragen (Anmerkung: sie wollte den Mähtagelöhnern das Frühstück bringen) und in den Neccar gefallen, ertrunken, zu Mittelstadt gefunden Herauß gezogen und zu Oferdingen begraben worden at. 16 Jahre alt“.
Totenbuch 1709:
„Den 16. July ist Johannes, Martin Webers von Degerschlacht 16 jähriger Knab bey Aufrichtung deß Neccarsteegs mit seinem Truchen Karren durch den Neccar gefahren: u. weil das Wasser zimlich starckh von dem Strom die Truch überworffen worden: u. er ertrunken: den 22. aber nach dem man Ihn gefunden, ehrlich alhir begraben worden“.
H.T.

Sonntag, 12. September 2010

Ortsfamilienbuch Altenburg



Königlicher Pate:


Johann Georg Rist Bäcker und Adlerwirt in Altenburg und seine Ehefrau Gottlobin Katharina geb. Kuder, ließen ihr 11. Kind am 10.12.1911 auf den Namen Wilhelm taufen (*26.11.1911 in Altenburg). Taufpaten waren u.a. auch König Wilhelm II. von Württemberg.

Wilhelm Rist *21.7.1915, getauft am 1.8.1915, Sohn von Georg Rist und Gottliebin geb. Kuder, hat vom König zur Geburt 15 Mark erhalten.

H.T.

Dienstag, 7. September 2010

Ortsfamilienbuch Altenburg

Kirchweih Teil II
Conventsprotokoll Actum d. 10. Mai 1786 Oferdingen): „letzten Sonntag, als(an) hiesiger Kirchweih begaben sich Abends einige der ledigen Gesellen von hier nach Altenburg, um dort bey ihrem ehemaligen Cammeraden Johannes Lieben, des Schulmeisters daselbst respec. Sohns – Nachfolger, ein Glas Wein zu trinken; trafen aber daselbst bereits einige altenburger Gesellen an, und kamen mit disen über der Qualität des Weins in Verdrüßlichkeiten, und vom Wortwechsel zu würklicher Schlägereyen und Thätlichkeiten, wobey sie einander blutig geschlagen. Was nun unter disem vergehen die Profanationen (eine Weltlichkeit) Sabbati belangt, ward solchem vor Convent die abholteste Maaß gegeben, die übrigen Thätlichkeiten aber, vor das nachstehende Gericht zu verweisen.
Die Altenburger, als Klagende sind namenthlich folgende:
Hanß Jerg Schäfer; Johann Jacob Schäfer, beide Schultheißen Söhne; Johann Ruckwied, wovon der Jakob Schäfer die meisten Schläge davongetragen.
Die beklagten Oferdinger sind:
Conrad Hipp; Jakob Mayer; Christian Mayer; Christian Wurst; Johann Jacob Nagel; Christian Walz; Jacob Zimmermann; Johann Jacob Baisch; Mathäuß Knecht.
Decretum:
Nach dem unläugbar und eingestandenen Erfund der Sache ward ihnen zur Strafe wiewohl sie, außer disem Zwist weder betrunken, noch über gesetzte Zeit beysammen gewesen, durch die Bank jedem 5 Schilling oder ¼ Pfund Heller angesetzt, und sie vor fernerer Unthat ernstlich Verwarnet, und von uns unterschrieben: M. Hopf, Pfarrer; Amtmann und Conv. Richter Johann Jacob Nagel; Jacob Nagel; Johann Jacob Weimar“.

Montag, 30. August 2010

Ortsfamilienbuch Altenburg

Kirchweih Teil 1
aus dem Conventsprotokoll vom 26.4.1739:

„Gleichwie nicht leichtlich eine Kirchweyh auf dem Land, wegen der eingeburgteten Kirchweyh Sünden in Ordnung und Ehrbarkeit ablauft, daß nicht gerechte Klagen könnten geführet werden, alsbalt demnach ein Hochlöbl. Oberammbt hinterbracht werde, daß die an Jubilate celebrirte ingegangene Kirchweyh altenburg mit unordnung verknüpfft hingelegt seye, in dem am h(eiligen) Sonntag ein Schäffer bey dem Wirth und Beckhen alt Jerg Reiffen, nicht nur gehaust einen tantz anzustellen als wie sie vorgeben freyleuthe, denen niemand etwas in weeg zu legen habe, solches aber durch d(en) Schultheissen und Richterammbt zurückgetrieben worden, haben Sie doch Montags darauff ohne weder vom hochlöbl. Oberammbt mit Erlegung der Taxe auch gebühr zu löbl(ichem) Waißenhaus, erlaubnis begehrt und erhalten, noch weder pastorem loci (hiesiger Pfarrer), noch Schultheissen darum begriest, einen tantz angehalt(en: wer von den Knechten oder Mägdten sich zu diesem tantz geschlagen habe, können wir nicht sagen, weil mit der Sprach niemand heraus will; Genug aber daß solches der Wirth verstattet, und einem frechen Trotz gegen seine Vorgesetzten im geistl(ichen) u(nd) weltl(ichen) Stand nach Gewohnheit von sich dahin leuchten lassen und daher als Hauptperson zur Rechenschaft zu ziehen ist; und auch ein hochlöbl(iches) Oberammbt geh(orsamst) gebetten haben wollen, daß es nicht unterbleiben möge, zur Beybehaltung guter Disciplin und ordnung, und welt(licher) und christl(Icher) ehre, auch unsers Stands, und Ammbts, die wir nebst unserem gehorsamst(en) Empfehl verharren.

Altenburg d. 26. April 1739

Pfarrer, Schultheiß und Richter.

Montag, 23. August 2010

Genaueres zum Ortsfamilienbuch für Altenburg

- nicht Altingen, wie im Mitteilungsblatt für die Reutlinger Nordstadt vom 19. August 2010 steht - finden Sie im Altenburger Blog. Die bisher hier schon veröffentlichten Beiträge von Helmut Thumm können Sie schnell zusammentragen, indem Sie einfach "Ortsfamilienbuch Altenburg" in die Suchmaske oben links eingeben (Blog Altenburg durchsuchen) oder das Label unten anklicken. Besonders wollen wir Sie auf seinen Beitrag vom 26. 04. 2010 hinweisen, den Sie hier finden (bitte anklicken). Er unterstreicht die Bedeutung des Altenburger Blogs für die Ortsgeschichte. Eine umfassende Darstellung der Ortsgeschichte finden Sie unter dem Suchbegriff "Serie: Geschichte Altenburgs" oder dem Label unten, die unser früherer Bürgermeister Rolf Nedele verfasst hat und die von Raimund Vollmer vollständig in den Blog gestellt wurde. Leider endet sie 1990 - aber der AGHV wird sich des Themas annehmen und die Geschichte fortschreiben.
Im Blog können Sie zum Ortsfamilienbuch Fragen, Ergänzugen und sonstige Beiträge als Kommentar einbringen - wenn Sie wollen auch anonym. Scheuen Sie sich nicht, Verständnisfragen zu den teils altertümlichen Formulierungen und Wörtern in den Beiträgen von Helmut Thumm zu stellen. Der Blog wird regelmäßig von den sachkundigen Mitgliedern des Altenburger Geschichts- und Heimatvereins und Freunden "benachbarter" Blogs gelesen, die Ihnen gerne weiterhelfen. Ihre Fragen kann Ihnen Helmut Thumm hier auch selbst beantworten.

Sonntag, 8. August 2010

Ortsfamilienbuch Altenburg



Schulmeister Decker Teil II


Streit wegen Schulholz, Schulgeld, Mesnerdienst



Von Gemeinschaftl. Oberamts wegen wurd die unterm 15. Merz c.a. zwischen der Gemeinde Altenburg und dem Schulmeister Deker daselbst getroffener Übereinkunft ihm das bis Daher wider dem Tenor der Vorliegenden Commisions Relation, strittig gemachte 4te Klafter Schulholz, von demjenigen die der Fleck aus dem Schönbuch alljährlich erhält, in natura unentgeltlich zu beliefern, anmit ratitficirt - Dagegen Schulmeister die Winter Sonntag-Schule zu halten, auch die Vesper- und Abendglocke zu läüten hat. Doch wünschet man, des lezten Umstands - nemlich des Läütens wegen, daß, da solches eigentlich nicht Incubenz des Schulmeisters, als Schulmeisters des Mößners ist - Er aber jenes Holz nicht der Mößnerey, sondern der Schulgeschäfte wegen erhält, und ihm doch dadurch ein neues Onus (Schwere) aufgebürdet wird, das weder Er, noch seine Vorfahren im Amt annoch bis jezo getragen haben, die Gemeinde werde ihm etusa? sonst einer Erzüglichkeit dafür gönnen.


Kaum war diese belobte Oberamtl. Signatur verlesen, als von seiten weltl. Vorsteher ein vereinigtes unzufriedenes Murmeln entstund, welches endlich mit der öffentlichen Erklärung sich endigte, daß man sich an Seiten der Gemeinde zu des geringsten weiteren Abgab an den Schulmeister schlechterdings nicht verstehen könne noch wolle, sondern die Angesonnene Mösnerey Verrichtung, als eines allgemeinen Schulmeisters obliegende Schuldigkeit betrachte, daß Schulmeister solche schon längst von selbst, seiner Nachbarn gleich hätte versehen sollen, daß nur der Gedanke, wann er an die Gemeinde gebracht würde, einen allgemeinen Aufstand erregen und die Zerrüttung im Ort aufs höchste steigen würde, folglich sich die Vorsteher zu nichts, es sey wenig oder vil verstehen könten. Man machte aber gleichwol den Versuch, dem Schulmeister zu Vernehmen, wie hoch er etwa die Ergötzlichkeiten ansetzen würde, welche ihm gemacht werden solte. Da nun derselbe erweißlich machte, daß die Forderung der Gemeinde ihm das Jahr über mehr dann 700 Gänge in die Kirche zu thun nöthigte, folgl. er auf das allermindeste von jedem Burger jährlich 6 Kreuzer fordern zu können sich beglaubigte, und zwar in der Maase, daß ihm solches das Burgermeisteramt alljährl. auf einen bestimmten Termin einziehen und zu Hand stellen müßte, damit er nicht in die betrübliche Nothwendigkeit gerathe, sich unverdiennter Unannehmlichkeiten auszusezen, oder gar darum betrogen zu werden, wie er solches bey seinem sauer verdienten Schulgeldern erfahr, wo ihm noch dato viljährig zu 5-6 fl. angewachsene Rester ausstünden; so war vollends alle Aussicht zu einer gütlichen Übereinkunft verschwunden.


Demnach blieb der gemachte Versuch fruchtlos und ward beschlossen, dem herzogl. Gemeinen Oberamt alles geschehene wieder zu berichten, und deßen wirksamere Verfügung zu erwarten, da die so gut gemeinte Oberamtl. Wünsche bey dieser Lage der Sache nicht durchgriffen.


Kraft der Unterschriften

M.G.F. Hopff, Pfarrer

Schultheiß und Conventsrichter

Johannes Schäfer

Johann Jacob Nagel".


"Nota: (21.5.1789) zu diser Conventl. Versammlung wurde, um der Wichtigkeit des Objects willen eine Verstärkung von der Gemeinde noch nachberuffen, welche sich dahin geäüsert: daß sie sich weder auf eine selbstbeliebige ergötzlichkeit, noch auf die - vom Schulmeister probentirte 6 Kreuzer einlassen wollten, und es bleibe ihnen, wohere der Schulmeister nicht von selbst abstrahirt, nichts übrig, als bey höchster Behörde sich nochmals das gnädigst angesonnene 4te meß Holz unterthänigst zu Verbotten. Wo sie sodann auch dem Schulmeister das Läüten nachsehen und ihn davon dispensiren wolten.

Beschrieben u. unterschrieben, Oferdingen d. 27. May 1789 Burgermeister und Gemeinde Deputirte: Hanß Jerg Decker; Stephan Schäfer ; Johann Georg Neuscheler ; Johannes Nagel".


Immer wieder hatte der Schulmeister Klage zu führen, oftmals auch wegen des Schulholzes. Am 12. April 1790 "klagt Schulmeister Deker mehrfältig, daß durch ferndige ungeheuer nasse Witterung die Amts Wiese am Berg dermaßen ruinirt und durch einen so genannten Erd- Rutsch unbrauchbar worden, daß er keinen Nutzen mehr daraus ziehen könne.

Dem Schaden sey anderst nicht abzuhelfen, als daß in dem Fron die Lücke geebnet und allenfalls unten in die Neckerlach die übeflüssige Erde und Steine geworfen würden, sofort dann durch feinsämiges Gesäms nach und nach wieder das Gut in Ertrag gesetzt werden, welches Herr Schultheiß zu besorgen zu besorgen so willig als bereit sich erklärt hat".

H.T.

Samstag, 31. Juli 2010

Ortsfamilienbuch Altenburg


Schulmeister Deker Teil I.

Er vermisst und zeichnet die erste trigonometrische Karte des Tübinger Amts.

DEKER, Johann Martin, (1745) Richter, (1747) Gerichtschreiber, (1747-1789) Schulmeister in Altenburg (Reutlingen), 1803: "42 Jahre lang in Diensten gestandener, wohlverdienter Schulmeister", evang., g am 28.11.1720 in Oferdingen (Reutlingen), s am 31.1.1803 in Altenburg (Reutlingen) Nachlass der Natur3

Historische Bemerkungen:

Hans Martin Decker war Amtsschreiber des Unteren Tübinger Amts. Dazu gehörten die Amtsorte Altenburg, Degerschlacht, Rommelsbach, Sickenhausen und Oferdingen. Der Sitz des Unteramt war bis 1738 Altenburg. Zugleich war er in Altenburg Gerichtsschreiber des Gemeindegerichts (Convent) 1747: "....von mehr als 200 Jahren mit der Schul verknüpfte Gerichtschreiberei........" und 42 Jahre lang Schulmeister in Altenburg. Als Amtsschreiber schrieb er zahlreiche Lagerbücher (im Bestand des Haupt-Staatsarchivs Stuttgart). Er vermißt und zeichnet die erste trigonometrische Karte des Tübinger Amts.

Meine Anfrage vom 21.12.2009 wegen dieser Karte beim Kreisarchiv Tübingen war leider erfolglos. Dort ist diese Karte zwar bekannt, leider wurde sie bis dato noch nicht gefunden. Weitere Nachsuchungen bei Hauptstaatsarchiv Stuttgart und Ludwigsburg, sowie beim Landesvermessungsamt Baden-Württemberg in Stuttgart waren ebenfalls ergebnislos.

Sonntag, 25. Juli 2010

Ortsfamilienbuch Altenburg


Altenburger während Kriegszeiten in der Freien Reichsstadt Reutlingen

Eintrag im Totenbuch 1693:

„Vom 1. Aug. an biß auf den 20. seind in der Flucht zue Reutlingen gestorben:
1. Georg, Jacob Schäffers Sönlein: at. 11 Jar alt.
2. Hanß Georg Wirsum: Schmid: at: ungefahr 40-50 Jar.
3. Catharina, Marx Neuschelers Töchterlein: at: 3.4tel Jar.
August 1693: „In diesem Monat ist auch zu Altenburg ein armer Man im Bettelhaus gerstorben: Und weil jedermann geflohen war, auf dem Kirchhof zue Altenburg begraben worden“

In den französischen Erbfolgekriegen unter dem gefürchteten General MELAC wurde in dieser Zeit die Pfalz zerstört und unbewohnbar gemacht. Blühende Städte wie Heidelberg, Worms, Mannheim und Speyer wurden wurden in Schutt und Asche gelegt. 1693 wurde auch Württemberg von diesem „Mordbrenner“, wie er genannt wurde, heimgesucht. Angst und Schrecken eilten den Franzosen voraus und die Menschen suchten Schutz in den Mauern der Städte. Wie auch die umliegenden Gemeinden, hielten sich in dieser Zeit auch die Altenburger in den Mauern der Freien Reichsstadt Reutlingen auf.
H.T.

Dienstag, 13. Juli 2010

Ortsfamilienbuch Altenburg


Geldschatz in Altenburg –
oder, wie ein Altenburger 1787 betrogen wurde.

Aus den Conventsprotokollen Oferdingen und Altenburg 1780-1796:


Actum 26. April 1787 (gekürzt wiedergegeben): Martin Weber, Bauer von Altenburg wurde vom Convent vorgeladen, weil er „seit einger Zeit mit einem Schatzgräber umläuft und schon eine zimliche Summe Geldes mit ihm vertragen“. Dazu erklärte er dem Gericht: Ein Soldat habe bei ihm eingekehrt und von einem Geldschatz erzählt: „es liege so viel Geld auf der hießigen Markung und es wäre ihm ein leichtes, ihn zu kriegen. Der Geldschatz liege auf den Burgäckern. Er habe ihm 80 fl. abgeschwäzt und bezeugt, daß er gedungen sei um Geld und so wolle er ihm gegen diese Gebühr zu dem Schatz verhelfen, müsse aber vorher mit dem Geld noch ein Buch dafür kaufen, wodurch er ihm den Schaz in die Hand spiele“. Er habe sich darauf eingelassen zumal der Soldat gewisse Worte gebrauchte, die er nicht verstanden habe. Darauf sei der Soldat verschwunden, er habe ihn aber verfolgt und gefunden, das Geld habe er aber nimmer gehabt, aber gesagt: „er wisse wohl was er verdiene, wenn er ihn beim Regiment ergebe, er müsse Gassen laufen (Spießruten laufen). Er hätte ihm aber sein Geld wieder gegeben“. Vom Schatz graben aber sei er ganz still gewesen.
H.T.

Sonntag, 9. Mai 2010

Ortsfamilienbuch Altenburg







Schule und Schulhaus 1653

In der kleinen Broschüre: „Altenburg - Vergangenheit und Gegenwart eines Reutlinger Stadtteils“ mit einem Vorwort von Rolf Nedele 1990, ist zu erfahren, daß 1869 ein Schulhaus nachgewiesen ist. Tatsächlich hatte Altenburg aber fast 200 Jahre früher ein eigenes Schulhaus. Die Gemeinde hatte vom Amtmann Martin Thumm 1653 ein Haus gemietet und 1655 renoviert. Wie im nachfolgenden Original- Eintrag angeführt, wurde das Schulgebäude „gerichtlich anbefohlen“. Es wird wohl vorher, von 1634 an, nach der Schlacht bei Nördlingen , als Württemberg total verwüstet war, bis 1653/55 kaum Schulunterricht gehalten worden sein. Bei vielen Inventuren und Teilungen in dieser Zeit habe ich festgestellt, daß meistens der Schultheiß oder Richter anstelle der Betroffenen unterschreiben hat mit dem Zusatz: „so nit schreiben können“. Vermutlich wurde ein geregelter Schulunterricht erst wieder ab 1653 eingeführt. Schulmeister war 1654 Johann Keppeler. Seine Besoldung betrug 5 Gulden 43 Kreuzer.



Übersetzung des nebenstehendem Eintrages von 1653:
„weilens der Fleckh mit keinem aigenen Schul Hauß versehen, hat Martin Thumm Amptmann ein tauglich Hauß darzuo hergelihen, in welchem wür dann gerichtlich anbefohlener maßen nothwendiger weiß darinn verbawen müßen welches wür Ihme an statt jährlich Hauß Zins 1 fl. 3 Kreuzer 3 Heller".

Quelle: Heiligenrechnungen Altenburg, Stadtarchiv Reutlingen Sign. 1008 (Jahrgang 1653)

Schulhausumbau 1655.
Die Ausgaben dafür sind vom Heiligenpfleger aufgeführt:
„Ußgaab Gelltt verbawen am Schulhauß:
Dem Glaser von Gnibel vor ein Neues Fenster in das Schulhaus zumachen gelohnet mit 1 fl. 30 Kr.
Einem Zimmermann von Sundelfingen Reutlinger gebüeths, welcher das Fenstergestell und eine Wand im Schulhaus neugemacht und ausgebessert, verdingtermaßen bezahlt 1 fl 4 Kr.

Inngleichen einem Maurer von Tübingen, welcher das Schuolstüblin bestochen (verputzt) und geweißt, für Kalch (Kalk) Arbeit entricht 47 Kr.

So dann Stophel Knapen Schloßer zu Reütlingen von einem Ofenschaltern zumachen gelohnet 1 fl. 12 Kreuzer

Summa: 4 fl. 33 Kr.“
(fl.= Gulden, Kr.= Kreuzer)
Quelle: Gemeindeakten Altenburg, Stadtarchiv Reutlingen Sign. 1009 (Jahrgang 1655/56

Anmerkung: Martin Thumm hatte sein Haus „uff der Staig beim völlen Tor“ (Falltorstrasse), also „oben im Dorf“.
In den Kriegsschadensberichten des Herzogtums Württemberg bestand Altenburg 1655 aus 16 Bürgern und 27 Gebäuden. 1634 waren es noch 42 Bürger und 50 Gebäude.

Im Mai 2010 H.Thumm

Freitag, 7. Mai 2010

Ortsfamilienbuch Altenburg


Schule und Schulhaus 1653/1655

In der kleinen Broschüre: „Altenburg - Vergangenheit und Gegenwart eines Reutlinger Stadtteils“ mit einem Vorwort von Rolf Nedele 1990, ist zu erfahren, daß 1869 ein Schulhaus nachgewiesen ist. Tatsächlich hatte Altenburg aber fast 200 Jahre früher ein eigenes Schulhaus. Die Gemeinde hatte vom Amtmann Martin Thumm 1653 ein Haus gemietet und 1655 renoviert. Wie im nachfolgenden Original- Eintrag angeführt, wurde das Schulgebäude „gerichtlich anbefohlen“. Es wird wohl vorher, von 1634 an, nach der Schlacht bei Nördlingen , als Württemberg total verwüstet war, bis 1653/55 kaum Schulunterricht gehalten worden sein. Bei vielen Inventuren und Teilungen in dieser Zeit habe ich festgestellt, daß meistens der Schultheiß oder Richter anstelle der Betroffenen unterschreiben hat mit dem Zusatz: „so nit schreiben können“. Vermutlich wurde ein geregelter Schulunterricht erst wieder ab 1653 eingeführt. Schulmeister war 1654 Johann Keppeler. Seine Besoldung betrug 5 Gulden 43 Kreuzer.

Übersetzung des nebenstehendem Eintrages von 1653:

1653: „weilens der Fleckh mit keinem aigenen Schul Hauß versehen, hat Martin Thumm Amptmann ein tauglich Hauß darzuo hergelihen, in welchem wür dann gerichtlich anbefohlener maßen nothwendiger weiß darinn verbawen müßen welches wür Ihme an statt jährlich Hauß Zins 1 fl. 3 Kreuzer 3 Heller.

Quelle: Heiligenrechnungen Altenburg, Stadtarchiv Reutlingen Sign. 1008 (Jahrgang 1653)


Schulhausumbau 1655.
Die Ausgaben dafür sind vom Heiligenpfleger aufgeführt:

„Ußgaab Gelltt verbawen am Schulhauß:
Dem Glaser von Gnibel vor ein Neues Fenster in das Schulhaus zumachen gelohnet mit 1 fl. 30 Kr.
Einem Zimmermann von Sundelfingen Reutlinger gebüeths, welcher das Fenstergestell und eine Wand im Schulhaus neugemacht und ausgebessert, verdingtermaßen bezahlt 1 fl 4 Kr.
Inngleichen einem Maurer von Tübingen, welcher das Schuolstüblin bestochen (verputzt) und geweißt, für Kalch (Kalk) Arbeit entricht 47 Kr.
So dann Stophel Knapen Schloßer zu Reütlingen von einem Ofenschaltern zumachen gelohnet 1 fl. 12 Kreuzer
Summa: 4 fl. 33 Kr.“ (fl.= Gulden, Kr.= Kreuzer)


Quelle: Gemeindeakten Altenburg, Stadtarchiv Reutlingen Sign. 1009 (Jahrgang 1655/56

Anmerkung: Martin Thumm hatte sein Haus „uff der Staig beim völlen Tor“ (Falltorstrasse), also „oben im Dorf“.
In den Kriegsschadensberichten des Herzogtums Württemberg bestand Altenburg 1655 aus 16 Bürgern und 27 Gebäuden. 1634 waren es noch 42 Bürger und 50 Gebäude.

Im Mai 2010 H.Thumm