Wieso denn VOR-Kaufsrecht?Für mich stellt sich die Frage ob die Stadtverwaltung ohne Information oder gar Einverständnis des Ortschaftsrates ein VER-Kaufsrecht hatte als sie das Rathaus 2009 an die GWG verkaufte? Durch die halbe Wahrheit welche die Frau Bezirksbürgermeisterin Mezger in der Sitzung am 24.02.dem BZG Schulz und mir verkündete ergibt sich doch eine ganze Liste von Fragen, die sie in einer Maulkorb-Fragestunde den Bürgern nicht erklären kann. Oder will?
In jedem Fall hätte ein öffentliches Interesse am Alten Rathaus bestanden - für die Vereine, als Jugend- oder Seniorentreffpunkt ... Deshalb hätte man vor dem Verkauf den Ortschaftsrat einbeziehen müssen. Egal, ob das Gebäude schon früher an die GWG verkauft wurde oder nicht. Auch die GWG hat als gemeinnützige Einrichtung öffentliche Belange zu berücksichtigen. Den Kaufpreis hätten dem Gemeinwohl verpflichtete Bürger locker aufgebracht. Jetzt ist es am Ortschaftsrat und besonders der Bezirksbürgermeisterin, sich bei der Stadt und der GWG massiv über die Negierung der Interessen der Gemeinde durch die vorenthaltene Information zu beschweren und der Öffentlichkeit die Resonanz mitzuteilen. Mehr wird wohl nicht mehr möglich sein. Aber vielleicht wurde der Gemeinde ja auch die "zweite Hälfte der Wahrheit" vorenthalten, wie Rudolf Thumm vermutet. Das wäre wirklich schlimm und müsste zu Konsequenzen führen.
Wieso denn VOR-Kaufsrecht?Für mich stellt sich die Frage ob die Stadtverwaltung ohne Information oder gar Einverständnis des Ortschaftsrates ein VER-Kaufsrecht hatte als sie das Rathaus 2009 an die GWG verkaufte? Durch die halbe Wahrheit welche die Frau Bezirksbürgermeisterin Mezger in der Sitzung am 24.02.dem BZG Schulz und mir verkündete ergibt sich doch eine ganze Liste von Fragen, die sie in einer Maulkorb-Fragestunde den Bürgern nicht erklären kann. Oder will?
AntwortenLöschenIn jedem Fall hätte ein öffentliches Interesse am Alten Rathaus bestanden - für die Vereine, als Jugend- oder Seniorentreffpunkt ... Deshalb hätte man vor dem Verkauf den Ortschaftsrat einbeziehen müssen. Egal, ob das Gebäude schon früher an die GWG verkauft wurde oder nicht. Auch die GWG hat als gemeinnützige Einrichtung öffentliche Belange zu berücksichtigen. Den Kaufpreis hätten dem Gemeinwohl verpflichtete Bürger locker aufgebracht. Jetzt ist es am Ortschaftsrat und besonders der Bezirksbürgermeisterin, sich bei der Stadt und der GWG massiv über die Negierung der Interessen der Gemeinde durch die vorenthaltene Information zu beschweren und der Öffentlichkeit die Resonanz mitzuteilen. Mehr wird wohl nicht mehr möglich sein.
AntwortenLöschenAber vielleicht wurde der Gemeinde ja auch die "zweite Hälfte der Wahrheit" vorenthalten, wie Rudolf Thumm vermutet. Das wäre wirklich schlimm und müsste zu Konsequenzen führen.