Diese Frage könnte man stellen beim Blick in den Verwaltungsbericht der Stadtverwaltung Reutlingen aus dem Jahr 1984. In dem 30 Jahre alten Bericht wird die Zahl der Bezirksgemeinderäte aufgelistet und das Stimmrecht des Bezirksbürgermeisters. In Rommelsbach zum Beispiel heißt es, dass dort elf Gemeinderäte tätig seien, der Bezirksbürgermeister aber kein Stimmrecht habe. Ohne Stimmrecht waren auch die Bezirksbürgermeister in Bronnweiler und Degerschlacht. In Betzingen hieß es in dem offiziellen Buch: "11 einschließlich des Bezirksbürgermeisters mit Stimmrecht". So war es auch in Mittelstadt, Oferdingen, Ohmenhausen und Sondelfingen. In Reicheneck ebenso bei allerdings nur sieben Ortsvertreter. Bei Altenburg und in Sickenhausen stand: "11 und der Bezirksbürgermeister mit Stimmrecht", also gab es hier jeweils zwölf Stimmen. In beiden Orten gab es im Bezirksgemeinderat aber nur elf Bürger inklusive Bürgermeister. Hat(te) hier also der Bezirksbürgermeister, der zugleich Mitglied des Gemeinderates ist, ein doppeltes Stimmrecht?
Zumindest in den letzten fünf Jahren wurden alle Entscheidungen mit maximal elf Stimmen abgegeben. In Sickenhausen wird es nicht anders gewesen sein. Trotzdem ist es interessant zu beobachten, wie unterschiedlich dies noch vor 30 Jahren gehandhabt wurde.
Raimund Vollmer
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