"Wenn Bürger ausgeschlossen bleiben" titelt der GEA heute einen Artikel zur Frage öffentlicher und nichtöffentlicher Sitzungen von Gemeinderäten, den ich besonders interessant finde. Herbert Binsch, Leiter der Kommunalaufsicht beim Landratsamt, informiert. Zum Artikel geht es hier.
Hilfreich wäre, wenn der Artikel auch auf die Veröffentlichungsmodaltäten nichtöffentlich gefasster Beschlüsse hinweisen würde. (Hier geht es zum Gesetzestext).
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