»Weiter heißt es in Ortliebs Chronik:
"Der Graf Liutold schenkte uns auch Altinburc, das gesamte Dörfchen mit der ganzen Kapelle und einer Wüste, was allein an Wiesen und bebauten Äckern q14 Hufen (Höfe) ausmacht, abgesehen von Wald und Weideland."
Weil man aber im Mittelalter nicht uneingeschränkt über seinen Besitz verfügen konte, mußte man bei Schenkungen an die Kirche durch fromme Stiftungen die Zustimmung der Erben einholen. Unterließ man dies, konnte der Erbe später die Schenkungen anfechten und Besitzansprüche beim Beschenkten geltend machen.
Die beiden Stiftergrafen waren zwar ohne Nachkommen geblieben, sie hatten aber noch acht Geschwister, darunter eine Schwester Willibirg. Deren Sohn Werner IV. von Grüningen ist im Bempflinger Vertrag von 1090 als derjenige erwähnt, der nach Erbrecht einen höheren Anspruch auf die Nachfolge in den Besitz der Stiftergrafen erheben konnte als alle ihre übrigen Blutsverwandten. Mit diesem Grafen Werner verglichen sich nun die Grafen Kuno und Liutpold im Bempflinger Vertrag. Graf Werner verzichtete auf seine Erbansprüche, also auf den Besitz, den die Stifter dem Kloster übertragen hatten, und erhielt dafür als Entschädigung unter anderem die Burg Achalm mit fast allen Bediensteten und ritterlichen Mannen.«
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